Arbeitsorganisation (z.B. Arbeitsabläufe, Befugnisse, personelle Strukturen)
Ihr Partner bei der Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung
Seit 2014 fordert das deutsche Arbeitsschutzgesetz in der Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 4 & 5 die Berücksichtigung psychischer Belastungen – die Psychische Gefährdungsbeurteilung. Unabhängig der Beschäftigtenzahl sind Arbeitgeber verpflichtet, entsprechende Risikofaktoren im Betrieb einzuschätzen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.
Die Umsetzung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) stellt dabei vor große Herausforderungen, was die Anforderungen und Inhalte betrifft. Entgegen der häufigen Annahme, die Psychische Gefährdungsbeurteilung beinhalte eine psychologische Einschätzung von Mitarbeitenden, geht es vielmehr um eine Beurteilung potentieller Belastungsfaktoren bei den bestehenden Arbeitsbedingungen, wie z.B.:
Neben der fachgerechten Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist somit entscheidend, dass diese auch den Möglichkeiten und Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens gerecht wird.
Wichtiger als die Erfüllung von Vorgaben ist es, im Interesse auch wirtschaftlicher Ziele die Gesundheit der Mitarbeitenden wirksam zu schützen und zu fördern. Um Sie hierbei zeiteffektiv und nachhaltig zu unterstützen, nutzen wir die wirtschaftspsychologische Expertise unseres Kooperationspartners WE ARE MENTAL (zur Pressemeldung).
Unsere Beratungen beinhalten u.a.:
Sie legen Wert auf gesundheitsfördernde Strukturen und möchten mehr über die Zusammenhänge von Psychischer Gefährdungsbeurteilung (GB Psych) und Externer Mitarbeiterberatung (EAP) erfahren?