Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden

Suchtgefährdung von Mitarbeitenden – was tun?

Auf erfahrene Mitarbeiter kann angesichts des Fachkräftemangels kein Betrieb verzichten: Da wird dann auch hinweggesehen über gewisse Auffälligkeiten im Verhalten, solange es keine größeren Probleme gibt oder der kollegiale Zusammenhalt Unregelmäßigkeiten abfängt. Ein EAP bietet Unterstützung im Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden. 

Das gestiegene Gesundheitsbewusstsein in den meisten Unternehmen wie auch eine zunehmend kritischere Einstellung z.B. zum Rauchen verleiten oft zur Annahme, dass Suchtrisiken bei Beschäftigten kein großes Thema mehr sind. Die Statistiken sprechen hingegen eine andere Sprache:

Insbesondere übermäßiger Alkoholkonsum zählt weiterhin zu den häufigsten Ursachen von Leistungseinbußen und Fehlzeiten im Betrieb. Je nach Branche und Region fallen die Zahlen zwar unterschiedlich aus: Liegt nach Untersuchungen bei 10% der Belegschaft ein riskanter Umgang mit Alkohol und bei bis zu 5% bereits eine Abhängigkeit vor, kann kaum mehr von Einzelfällen ausgegangen werden.

Hinzu kommen weitere Formen von Sucht wie Medikamentenmissbrauch oder auch hohe, zeitlich wie emotional stark beanspruchende Aktivitäten in sozialen Medien oder Online-Spiele, welche oft auch finanzielle Probleme mit sich bringen.

Erste Anzeichen einer Suchtgefährdung sind kaum zu unterscheiden von Auswirkungen, wie sie auch Belastungen aus dem Alltag, dem familiären Umfeld oder schwierige Lebensphasen mit sich bringen: Unzuverlässigkeit, Müdigkeit und Stimmungsschwankungen sind menschlich und gehen meist wieder vorüber.

Kritisch wird es jedoch, wenn entsprechende Zustände über Wochen und Monate anhalten: Zunehmende Reizbarkeit, Vernachlässigung sozialer Kontakte sowie Veränderungen bei Arbeitsweise und äußerer Erscheinung bilden „Beweise des ersten Anscheins“, auf deren Grundlage Vorgesetzte aktiv werden dürfen – und dies nach Vorgaben der Fürsorgepflicht und Arbeitssicherheit auch müssen!

Es ist naheliegend, dass dabei Unsicherheiten Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden bestehen: So ist der betroffene Mitarbeiter trotz der gegebenen Einschränkungen in seinem Aufgabenbereich nur schwer zu ersetzen, oder besondere persönliche Umstände geben Anlass zur Zurückhaltung. Eine Problemansprache könnte als übergriffig empfunden werden, Irritationen im Team auslösen oder zu einer ungewollten Eskalation führen. Womöglich riskiert man als Vorgesetzter auch Konflikte mit anderen Führungskräften, dem Betriebsrat oder der Geschäftsleitung:

Als hilfreich bewährt haben sich betriebliche Leitlinien, die in solchen Fällen die nötige Handlungssicherheit geben. Aber auch dann bleibt die Frage: Was darf bzw. was muss man als Führungskraft oder auch als Arbeitskollege tun oder lassen? Ein „Decken“ gefährdender Verhaltensweisen ist schließlich genauso unverantwortlich wie das Überschreiten von Kompetenzen oder das Ergreifen von personalrechtlich unzulässigen Maßnahmen.

Finden sich erste Informationen bei Einrichtungen wie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, bietet ein betriebliches EAP (Employee Assistance Program, externe Mitarbeiterberatung) besonders umfassende Möglichkeiten psychologischer wie fachlich-juristischer Beratung zum Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden. Aufgrund durchgehender 24/7-Erreichbarkeit qualifizierter Berater bei garantierter Anonymität kann darüber auch Betroffenen wie Angehörigen ein Zugang zu ersten Lösungsansätzen vermittelt werden.

Professionelle EAP-Anbieter wie ICAS unterstützen weitergehend im Umgang mit suchtgefährdeten Mitarbeitenden auch dann, wenn beispielsweise ein konkreter Therapiebedarf abzuklären, Entzugs- und Rehabilitationsmöglichkeiten zu prüfen sind sowie eine Begleitung bei der betrieblichen Wiedereingliederung (BEM) gewünscht wird.

Niedrigschwellige Unterstützungsangebote, wie ein EAP sie bietet, tragen nicht zuletzt dazu bei, in belastenden Situationen frühzeitig Probleme zu artikulieren und zu bewältigen, bevor es zu nachteiligen Kompensationsmechanismen wie Suchtverhalten kommt oder diese sich verstärken: Eine Entlastung also auf vielen Ebenen, die kostspielige Folgerisiken nachhaltig reduziert und Vorteile bietet für das ganze Unternehmen.

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